Die Mietbedingungen der ES Autovermietung
Allgemeine Informationen
Fahrzeug, Gebrauchstauglichkeit, Übergabe, Rückgabe.
Dem Fahrzeugmieter wird das Mietfahrzeug in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreiem Zustand, mit Bordwerkzeug, Verbandskasten, Warndreieck, Fahrzeugpapiere, Gebrauchsanweisungen, Warnweste überlassen. Der Fahrzeugmieter wird in die Bedienung des Mietwagen ausführlich eingewiesen. Defekte, Schäden sind bei Übernahme vom Fahrzeugmieter schriftlich auf dem Übergabeprotokoll zu erklären. Das Mietfahrzeug wird im Beisein des Mieters eingehend besichtigt.
Ein Mietwagen gilt als zurückgenommen, wenn es vom Vermieter übernommen wurde, ein bloßes Abstellen auf dem Firmengelände und ohne Beisein des Vermieters stellt keine Rückgabe dar.
Eine Rücknahme kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters erfolgen.
Berechtigte Fahrzeugführung, unberechtigte Fahrzeugweitergabe.
Der Mietwagen darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Mieter (n) geführt und gefahren werden, sofern die notwendige und gültige Fahrerlaubnis vorhanden ist. Nicht eingetragene Personen gelten als unberechtigt. Der Fahrzeugmieter darf das Mietfahrzeug nicht anderen Personen die keine Mieter sind überlassen.
Nutzung, Nutzungsbeschränkung, Auslandsfahrten.
Der Mietwagen darf nur in verkehrsüblicher Weise benutzt werden. Während der Mietzeit hat der Fahrzeugmieter das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Der Fahrzeugmieter darf auf eigene Gefahr Personen und Waren (ausgenommen leicht entzündliche, radioaktive, giftige, oder sonstige gefährliche Stoffe) entsprechend dem Verwendungszweck des gemieteten Mietwagen und den gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung der zulässigen Belastung des Mietautos befördern. Bei LKW-Anmietungen sind zusätzlich die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) zu beachten. Beförderte Gegenstände sind nicht versichert. Die Vermieterin haftet nicht für Ansprüche die aus einer Mitnahme von Gegenständen jeglicher Art entstehen. Dem Fahrzeugmieter ist es untersagt, den Mietwagen zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen oder die einer solchen gleichstehen, zu Testfahrten, zu Off Road Fahrten oder die solchen gleichstehen zu verwenden. Es darf auch nicht zu Forschungszwecken verwendet werden, dies gilt insbesondere für eine Zerlegung des Mietautos oder für irgendwelche Ausbauzwecke. Eine angebrachte Werbung darf nicht entfernt werden, bei einer eigenmächtigen Entfernung der Werbung durch den Fahrzeugmieter haftet der Fahrzeugmieter für die Neuanbringung im vollem Umfang. Fahrten ins Ausland bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Die Erlaubnis muss im Auto Mietvertrag schriftlich eingetragen werden. Eine NICHT im Auto Mietvertrag eingetragene Auslandsfahrt gilt grundsätzlich als Vertragsverstoß und zieht die volle Haftung des Fahrzeugmieters nach sich. Dem Fahrzeugmieter ist es grundsätzlich untersagt, den Mietwagen zu Demonstrationen, politischen Veranstaltungen, Kundgebungen, oder ähnliches zu benutzen.
Versicherungsschutz, europaweiter Schutzbrief
Für das Mietfahrzeug besteht gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen der Kraftfahrtversicherung (AKB) eine Haftpflichtversicherung. Eine Vollkaskoversicherung wird dem Fahrzeug-Mieter ausdrücklich nicht gewährt und nicht eingeräumt. Für einen selbstverschuldeten Unfall kann eine Haftungsreduzierung mit Selbstbehalt gegen Entgelt abgeschlossen werden. Für den Fall einer Panne, Unfall, technischen Defekt am Mietwagen kann der Fahrzeugmieter einen europaweiten Schutzbrief gegen Entgelt abschließen, es gelten die Schutzbrief Bestimmungen des Versicherers. Das Transportgut oder mitgeführte Gegenstände sind nicht versichert.
Haftungsreduzierung (nachfolgend abgekürzt mit HR bezeichnet)
Die HR ist keine Vollkaskoversicherung, eine solche wird auch nicht eingeräumt und nicht zugestanden. Die HR orientiert sich NICHT an den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung. Der Fahrzeugmieter kann seine Haftung gegenüber dem Vermieter für Schäden am Mietfahrzeug durch äußere Einwirkung, hierunter fallen nur Unfallschäden, durch Zahlung eines besonderen Entgeltes bis auf den vereinbarten Selbstbehalt reduzieren. Die HR greift nicht bei Schäden an: Radio-Gerät, Navigationsgerät und dessen Datenträger, Telefon, Antenne, Reifen, Felgen, gesamte Innenausstattung, Laderaumverkleidung, unsachgemäßem Gebrauch, Brandlöcher an der Innenausstattung, Verunreinigung des Mietauto, Falschbedienung des Mietwagen, Schlüsselverlust, Nichtbeachtung von Fahrzeugmaßen, Falschbetankung durch Biodiesel, Schäden am gesamten Unterboden, das Mietauto gegen selbstständiges wegrollen nicht gesichert wurde. Bei Lkw Transportern greift die HR zusätzlich nicht für Plane und Spriegel, Pritsche, Koffer-, Dachaufbau, Außenspiegel. Die HR greift ebenso nicht bei Schäden welche durch die Beladung des Mietwagen entstehen oder durch das Ladegut verursacht werden, bei ungenügenden Verschluss oder ungenügendes Verstauen oder Sichern der Ladung sowie durch mitgeführte Güter und bei ungenügender Sicherung des Mietauto. Die HR deckt grundsätzlich nicht die Wertminderung, Abschleppkosten, Gutachterkosten und Ausfallkosten ab. Die Haftungsreduzierung muss bereits bei Vertragsabschluss schriftlich im Mietvertrag vereinbart werden. Bei Mieter unter 21 Jahren und Führerscheinneulingen ist der Abschluss der HR Pflicht. Bei Anmietung ohne den Abschluss der HR kann für alle Mietwagen Gruppen nur mit einer Kreditkarte ( nur Eurocard oder Visa ) angemietet werden. Eine über die Kreditkartenfirma abgeschlossene Versicherung wird von ES Autovermietung GmbH nicht anerkannt.
Die Selbstbeteiligung bei Abschluss der HR beträgt in der Pkw, Bus Vermietung
GR 2A bis 5A: SB 850,00 Euro. GR 11A bis 11B: SB 950,00 Euro.
Die Selbstbeteiligung bei Abschluss der HR beträgt in der LKW, Transporter Vermietung
GR 10 bis 14: SB 950,00 Euro. GR 16: SB 1000,00 Euro.
ES Autovermietung GmbH gewährt keine weitere Herabstufung der SB. Die HR muss bereits bei Mietvertrags Abschluss geschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist grundsätzlich nicht möglich. ES Autovermietung GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Obliegenheit Pflichten des Auto Mietvertrages beachten.
Verhalten bei Unfällen
Bei jedem Unfall bzw. Schaden hat der Fahrzeugmieter den Vermieter unverzüglich, vom Unfallort aus telefonisch zu unterrichten. Der Vermieter entscheidet dann, wie weiter verfahren werden soll. Darüber hinaus hat der Fahrzeugmieter innerhalb 24 Stunden nach dem Vorfall, dem Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich durch einen Unfallbericht, Bildern und einer Unfall-Skizze über den Hergang zu unterrichten. Ein Schadensbericht muss alle relevanten Daten zum Schadensfall enthalten. Es besteht die uneingeschränkte Pflicht jeden Schaden durch die Polizei vor Ort aufnehmen zu lassen, auch bei einem unverschuldeten Unfall oder Schaden. Der Fahrzeugmieter hat auf eine polizeiliche Aufnahme unter Hinweis auf diese Bedingung und Obliegenheitspflicht, sowie unter Hinweis darauf, dass es sich um einen Mietwagen handelt, auf eine Unfall-Schadensaufnahme zu bestehen. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese vertragliche Obliegenheitspflicht entfällt die vereinbarte Haftungsreduzierung vollständig und es tritt volle Haftung für den Fahrzeug-Mieter ein.
Haftung des Fahrzeugmieters
Alle Fahrzeugmieter haften für alle Schäden am Mietwagen, die während der Mietzeit entstehen, den Verlust des Mietwagen, einschließlich Fahrzeugteilen bzw. Zubehör und für Parkschäden oder Schäden durch Unfallflucht, Steinschlag im vollem Umfang, es sei denn ihn trifft kein Verschulden. Der Fahrzeugmieter hat das Verhalten eines unberechtigten Fahrers, wie eigenes zu vertreten, es sei denn ihn trifft kein Verschulden. Alle Fahrzeugmieter haften auch für Schäden, die durch Verunreinigung oder Zerstörung von Sachen Dritter im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietfahrzeugs entstehen, diese kann auch nicht durch eine Haftungsreduzierung ausgeschlossen werden. Für Schäden am Mietwagen durch Glasbruch, Wild, Diebstahl, Brand oder Hagel beschränkt sich die Haftung des Mieters auf die Selbstbeteiligung. Ist der Mietwagen als Nichtraucher-Fahrzeug gekennzeichnet, so haftet der Fahrzeugmieter bei Verstoß auch für daraus entstehende Schäden und Reinigungskosten. Zu diesen Kosten ist eine Vertragsstrafe von 100,00 Euro fällig. Mehrere Fahrzeugmieter haften als Gesamtschuldner für alle Ansprüche aus Auto- Mietvertrag.
Haftung des Vermieters / Garantiehaftungsausschluss
ES Autovermietung GmbH, seine Mitarbeiter, seine Vertragspartner haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im übrigen wird eine Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt dieser Ausschluss nicht für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit. Bei Unternehmern sind Folgeschäden wie Ausfallkosten, entgangener Gewinn, Übernachtungskosten, Ersatzfahrzeugbeschaffung ausgeschlossen, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. ES Autovermietung GmbH haftet nicht für Ladegut und Gegenstände welche im Mietwagen vergessen bzw. zurückgelassen wurden. Die Garantiehaftung des § 536a BGB wird ausgeschlossen.
Mietbedingungen PKW, LKW, Transporter, Bus
Dokumente zur Anmietung und Fahrzeugführung, Mindestalter
Jeder Mieter benötigt Personalausweis oder Reisepass mit Anmeldebescheinigung, Führerschein. Bürger aus den EU-Mitgliedsländern benötigen zur Anmietung einen Reisepass mit mind. 6 Monaten Gültigkeit, Anmeldebescheinigung sowie einen gültigen Führerschein. Ohne diese Dokumente kann bei ES Autovermietung GmbH kein Mietwagen angemietet werden. Es gibt keine eingetragenen Fahrer, sondern nur Mieter. Jede Person die das Mietfahrzeug fahren will, muss bei der Anmietung anwesend sein und im Mietvertrag eingetragen werden. Bitte beachten Sie, dass der Inhaber der EC Karte auch zwingend Mieter und bei der Anmietung persönlich anwesend sein muss.
Kaution zum Mietpreis
Bei einer Anmietung ist zum Mietpreis eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist Gruppen abhängig und ist in jeder Mietwagen Gruppe ausgewiesen.
Bei genehmigter Auslandsfahrt kann ES Autovermietung GmbH eine höhere Kaution verlangen, die Höhe ist von der Mietwagen-Gruppe abhängig. Fragen Sie unser Servicepersonal nach der jeweiligen Kautionshöhe für Auslandsfahrten. Auch die HR ist bei Auslandsfahrten teils höher. Die genaue Höhe ist Länder- und Mietwagen Typ abhängig. Fragen Sie bitte unser Servicepersonal nach der jeweiligen Höhe.
Mindestalter bei Pkw und Bus Anmietung
Gruppe 3A: 18 Jahre und 6 Monate Führerschein. Gruppe 3B: 18 Jahre und 1 Jahr Führerschein. Gruppen 4A, 5A: 21 Jahre und 2 Jahre Führerschein.
Gruppe 11A bis 11B: 21 Jahre und 2 Jahre Führerschein.
Transporter Gruppen 10 - 14: 18 Jahre und 1 Jahr Führerschein.
Lkw Gruppen 14a - 16: 21 Jahre und 1 Jahr Führerschein.
wichtiger Hinweis zur Kilometer Abrechnung
Sämtliche angebotene Tarife beinhalten eine Kilometer Begrenzung. Über die in den Tarifen enthaltenen Kilometer hinausgehenden werden am Ende der Mietzeit gemäß Preisliste abgerechnet. Ein unlimitierter Kilometer Tarif wird nicht angeboten. Ausgenommen hiervon ist nur der Bereich Unfallersatzwagen. Die im Unfallersatzwagen Geschäft angebotenen Tarif sind inklusive aller gefahrenen Kilometer.
Sondertarife und Angebotstarife
Es gelten die auf der Angebotsseite aufgeführten Bedingungen. Sämtliche Sondertarife sind nicht rabattfähig.
Stunden Mietungen für Lkw Transporter
Stunden Mietungen sind nur von Montag bis Freitag innerhalb der Öffnungszeiten 08:00 H - 18.00 H möglich. An Samstagen werden Stunden Mietungen nicht angeboten. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Stunden. Wurde ein Stundentarif gewählt, so gilt dieser bis zur endgültigen Rückgabe. Ein Wechsel in einen Tagestarif ist nicht möglich.
Wichtiger Hinweis zu allen auf unseren Seiten angebotenen Tarife
Alle auf unseren Seiten angebotenen Tarife sind Vorausbuchungstarife und nur mit Sofortzahlung. Es ist die volle Mietgebühr zuzüglich einer Kaution bei Anmietung fällig. Des weiteren besteht bei allen Tarifen uneingeschränkt Vorreservierungspflicht, die Vorreservierungspflicht ist Tarif abhängig. Bei Miet-Vertragsabschluss muss ein fester Mietzeitraum vereinbart werden. Ein bei Miet-Vertragsabschluss gewählter Tarif kann nachträglich nicht mehr verändert werden. Wird ein vertraglich vereinbarter Rückgabetermin nicht eingehalten, so wird nur noch nach unserem Standardtarif Tag zuzüglich Kilometer abgerechnet, der im Mietvertrag eingeräumte Tarif ist ab Mietzeitüberziehung hinfällig. Der Standard-Tarif ist in den Geschäftsräumen ausgehängt. Bei allen auf angebotenen Tarifen besteht für den Mieter die uneingeschränkte Pflicht, den Mietwagen nach Mietende innen gereinigt zurückzugeben, ansonsten fallen Reinigungskosten an.
Verlängerung
Telefonische Verlängerungen sind ausgeschlossen. Bei Mietzeitverlängerung muss der Mieter mit dem Mietwagen und dem Mietvertrag persönlich in unseren Büroräumen erscheinen. Eine genehmigte Verlängerung muss im Mietvertrag vermerkt werden und vom Vermieter und Mieter gegengezeichnet werden, der zusätzliche Mietpreis ist zu entrichten. Ohne die Vorführung des Mietwagen beim Vermieter ist eine Verlängerung ausgeschlossen.
Auslandsfahrten
Alle Auslandsfahrten sind genehmigungspflichtig und müssen im Mietvertrag vermerkt sein. Eine nicht genehmigte Auslandsfahrt führt zum vollständigen Versicherungs- und HR Verlust. Wenn Sie ins Ausland fahren möchten so teilen Sie dies bitte bei der Mietvertragserstellung mit. Bei einer genehmigten Auslandsfahrt muss der Mietwagen über Nacht auf einen bewachten oder eingezäunten Parkplatz abgestellt werden. Für alle genehmigten und vereinbarten Auslandsfahrten gilt bei der Anmietung, dass für alle Gruppen zur Anmietung eine Kreditkarte benötigt wird.
Reservierung - Mietvertrag
Eine Reservierung ist verbindlich, allerdings nur dann, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurde und die Bedingungen der Reservierung erfüllt sind. Für Automietverträge / Reservierungen im Fernabsatz besteht kein Recht auf kostenlose Auflösung und Rückabwicklung, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft. Denn Automietverträge fallen unter den Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung" und begründen somit einen Ausnahmetatbestand (vgl. Urteil des EUGH C 336/03). Bei der Reservierung ist eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ist abhängig von der Mietdauer und Mietwagen-Gruppe. Für den Mietvertrag, der nur in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden kann, gelten unsere auf dem Mietvertrag und in den Geschäftsräumen ausgehängten allgemeinen Miet- und Vertragsbedingungen.
Verkehrsvorschriften u. Ordnungswidrigkeiten
Als Mieter des Mietwagen, sind Sie selbstverständlich angehalten, die Verkehrsregeln zu beachten und einzuhalten. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir verpflichtet sind, bei Verstößen den Behörden entsprechende Auskünfte über die Mietereigenschaften zu geben. Diese Auskunftspflicht verursacht erhebliche Aufwendungen und wir müssen dem Mieter, unabhängig von Höhe und Ursache des jeweiligen Vergehens oder Ordnungswidrigkeit, für die Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 8,00 pro Vorgang berechnen.
Stornierung/Umbuchung Pkw, LKW, Transporter, Bus
Wir weisen ausdrücklich auf die folgende Stornobedingungen hin, diese Stornobedingungen erkennen Sie mit Ihrer Reservierung und Anzahlung auch an.
- bei einer Anmietung bis 3 Tage und zum Wochenendtarif kann bis 5 Tage vor Mietbeginn mit einer Stornogebühr von 50,00 Euro storniert werden, unter 5 Tage sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
- bei einer Anmietung ab 3 Tage kann bis 10 Tage vor Mietbeginn mit einer Stornogebühr von 100,00 Euro storniert werden, unter 10 Tage sind 50% des Mietpreises zur Zahlung fällig.
- LKW und Transporter und Busse können bei einer Anmietung an einem Samstag nicht storniert werden, es ist der gesamte Mietpreis zur Zahlung fällig.
- Reservierungen für Stundenmieten können jederzeit ohne Stornogebühr storniert werden.
Stornierungen sind schriftlich via Email oder Fax: 030 4851095 vorzunehmen. Bei Eingang der schriftlichen Stornierung erfolgt durch uns eine schriftliche Bestätigung. Erst danach ist die Stornierung für beide Seiten verbindlich. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.
Umbuchungen auf einen späteren Anmietzeitpunkt (ausgenommen Stundenmieten) sind bis 10 Tage vor Mietbeginn mit einer Umbuchungsgebühr von 25,00 Euro möglich.
Hinweis zu Automietverträgen und Reservierungen bei Rücktritt
ES Autovermietung Berlin weist darauf hin, dass für Automietverträge - Reservierungen im Fernabsatz kein Recht auf kostenlose Auflösung und Rückabwicklung besteht, wenn der Verbraucher widerruft. Denn Automietverträge fallen unter den Begriff "Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung" und begründen somit einen Ausnahmetatbestand. Europäischer Gerichtshof: EUGH Akz: C-336/03, 10.03.05. Bitte wollen Sie dies bei Ihrer Fahrzeug Disposition und Reservierung beachten.
Mietvertragsabschluss / Fahrzeugbenutzung
Der Mietvertrag kann nur in unserer Vermietstation persönlich mit dem Mieter geschlossen werden. Alle Personen die das Mietfahrzeug führen wollen, müssen bei der Anmietung anwesend sein und die notwendigen Dokumente wie Ausweis und Führerschein vorweisen. Sämtliche im Mietvertrag eingetragene Personen sind Mieter und gesamtschuldnerisch haftend. Der Mietvertrag wird zwischen der ES Autovermietung GmbH und allen im Mietvertrag eingetragenen Personen geschlossen. Nur die im Mietvertrag eingetragenen Mieter sind berechtigt den Mietwagen zu führen.
Winterreifen PKW, 9-Sitzer Busse und Kombi
ES Autovermietung GmbH rüstet PKW und Busse während der jeweiligen Jahreszeit mit Winterreifen aus. ES Autovermietung GmbH berechnet für Winterreifen keine Extra Gebühren. Transporter sind mit Ganzjahresreifen ausgestattet.
Kautionsrückzahlung
Die von Ihnen hinterlegte Kaution wird nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe von ES Autovermietung Berlin in der Form an Sie zurückbezahlt, wie Sie von Ihnen bei der Anmietung geleistet wurde.
Zahlung und Zahlungsmittel.
Die Mietgebühr ist bei der Übernahme des Mietauto vollständig und im voraus zu begleichen, die Bezahlung kann in Bar oder EC-Cash mit Pin erfolgen. Die Kaution ist so zu hinterlegen, wie es die jeweilige Mietwagen-Gruppe vorsieht.
Betankung / Falschbetankung
Bitte beachten Sie, dass der Mieter bzw. die Mieter für Falschbetankungen jeglicher Art im vollem Umfang haften. Sämtliche LKW, Transporter auch Busse sind Dieselfahrzeuge und dürfen nur mit Diesel betankt werden. Das Tanken von Biodiesel ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt ebenso für PKW die Dieselfahrzeuge sind, auch hier ist das Tanken von Biodiesel ausdrücklich untersagt. Für alle PKW Fahrzeuge, die mit einem Ottomotor ausgestattet sind, ist ausnahmslos Superkraftstoff zu tanken.
Reinigung / Tanken
Nach Mietende muss das Mietfahrzeug gereinigt und getankt zurückgegeben werden. Tankstand bei Rückgabe, wie bei der Anmietung ansonsten fallen weitere Gebühren an.
Übergabe- und Rückgabe Protokolle
Das Übergabe Protokoll und Rückgabe Protokoll, sind Bestandteil des geschlossenen Mietvertrages. Bitte prüfen Sie vor Abfahrt, ob das Übergabe Protokoll richtig ausgefüllt wurde und alle vorhandenen Schäden aufgeführt sind. Eine spätere Reklamationen über Schäden die nicht im Übergabe Protokoll vermerkt wurden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf achten, dass auch das Rückgabe Protokoll richtig die Übergabe des Mietwagen wiedergibt.
Transportgut
Bitte beachten Sie, dass mit allen Lkw der Transport von Bauschutt, Bauabfällen und die deren gleichstehen, Gartenabfälle und die deren gleichstehen nicht befördert werden dürfen. Ebenso unterliegen dem Beförderungsverbot leicht brenn- oder entzündliche Stoffe, gefährliche Stoffe aller Art, Rauschgift aller Art, Personen gegen Entgelt sowie Tiere. Ein Verstoß gegen diese Bedingung zieht die volle Haftung einschließlich aller daraus entstehenden Forderungen und Schadensbeseitigungskosten, sowie Reinigungskosten nach sich.