ES Autovermietung Berlin Unfallersatzwagen Vermietung
Pkw oder Lkw als Unfallersatzwagen von der ES Autovermietung Berlin.
Tel.: (030) 99 00 111

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie folgendes wissen und beachten:
Einige Kfz-Haftpflichtversicherer gehen verstärkt dazu über, Unfallgeschädigte nach einem unverschuldeten Unfall möglichst schnell per Telefon zu kontaktieren, um die Schadenabwicklung massiv zu beeinflussen.
Der normale Geschädigte fasst dies meist noch als "gute Hilfe" durch den Versicherer auf. In Wahrheit aber steckt dahinter ein knallhartes System um möglichst wenig bezahlen zu müssen oder eine berechtigte Schadensposition zu "vergessen".
Dem unbedarften Unfallopfer wird angeboten, ihm die gesamte Schadenabwicklung abzunehmen.
Die Versicherung beauftragt dann in aller Regel einen eigenen Sachverständigen, versucht die Einschaltung eines Anwalts zu vermeiden, verweist den Anspruchsteller bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges auf bestimmte Leihwagenfirmen oder Reparaturbetriebe, die sehr kostengünstig mit dem Versicherer abrechnen.
Es geht der Versicherung nicht darum, einen besonderen Service zu bieten sondern ganz allein darum, so günstig wie möglichst aus der ganzen Sache heraus zu kommen.
Wichtig ist der Versicherung ist nur eines wenig oder gar nicht bezahlen zu müssen, gerade wenn der Versicherer eine Mithaftung einwendet.
Dies kann der Anspruchsteller meist gar nicht selbst erkennen, ob dies zutrifft oder nicht. Nur ein Verkehrsrechts Anwalt kann dies sehr genau erkennen ob das Vorbringen der Versicherung gerechtfertigt ist.
Gibt der Geschädigte die Schadenabwicklung aus der Hand, so kann er dadurch finanzielle Nachteile erleiden. Z.B. kann eine reparaturbedingte Wertminderung einfach "vergessen" werden.
Für einen Anspruchsteller sollte daher stets im Fordergrund stehen:
Nur einen eigenen Sachverständigen wählen und eine örtliche Autovermietung aufsuchen.
Die ES Autovermietung Berlin ist Ihr örtlicher Autovermieter in Berlin.
Lassen Sie sich nicht einen Leihwagen von der Versicherung aufdrängen und vor allem müssen Sie das "Angebot" der Versicherung nicht annehmen.
Sie allein entscheiden wie und was passiert. Der Versicherer ist im Haftpflichtschadensfall nicht weisungsbefugt.
Mieten Sie den Unfallersatzwagen ganz unkompliziert. Ein Anruf genügt und Sie sind wieder mobil. Sprechen Sie mit uns, wir helfen gerne weiter.
Lassen Sie ihr Auto in der eigenen Vertrauenswerkstatt reparieren hier wissen Sie dass im Garantiefall die Werkstatt einsteht.
Wichtig! Die Schadensregulierung sofort nach Schadenseintritt einem Verkehrsanwalt übergeben und keine eigenen Experimente.
Die Schadenabwicklung gehört in die Hand eines auf Verkehtsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Dokumentation der Schäden durch einen unabhängigen Sachverständigen, den Sie selbst beauftragt haben und die Instandsetzung des Unfallschadens in einem qualifizierten und Ihnen bekannten KFZ-Fachbetrieb.
Als Sachverständigen empfehlen wir Ihnen:
Eckhardt Zorn Kfz.-Sachverständigenbüro
Genslerstr. 69-72, 13055 Berlin,
Tel.: (030) 9827234
Die gesamte Schadensregulierung am Besten sofort einem Verkehrsrechtsanwalt
übertragen und selbst mit der Versicherung erst gar nicht verhandeln.
Ein Anwalt Ihres Vertrauens vertritt nur Ihre Interessen und nicht die der Versicherung.
Verzichten Sie nicht auf die Einschaltung eines eigenen Sachverständigen und schlagen Sie das Angebot der Versicherung aus, einen versicherungseigenen Sachverständigen oder einen Mietwagen durch die Versicherung zu stellen, Sie allein sind Herr der Schadensabstellung.
Mit einem Unfallersatzwagen erhalten Sie Ihre Mobilität und das vollkommen unkompliziert und schnell. Keine Vorauszahlung und keine Kaution. Die Mietwagen Rechnung senden wir nebst Abtretung an die gegnerische Versicherung.
Beachten Sie immer folgendes:
Auch wer meint, dass alles klar sei, sollte auf anwaltlichen Rat nicht verzichten. Der Anwalt weiß, welche Ansprüche (beispielsweise Schmerzensgeld, Wertminderung, oder Haushaltsführungsschaden usw.) wie geltend gemacht werden können oder ob eine Mitschuld diese eventuell einschränkt.
Wer sich mit einem Anwalt berät, ist bei einem Streit über Schuldfrage und Entschädigung bei einem Unfall auf der richtigen Seite.
Eines sollten Sie immer im Auge behalten:
der gegnerische Versicherer ist niemals Ihr Freund und Partner, denn wer bezahlen muss den hat man nicht zum Freund oder Partner. Das sollte auch einem unbedarften Unfallopfer klar sein. Darum sollten Sie grundsätzlich niemals mit der gegnerischen Versicherung alleine verhandeln, sondern dies nur durch einen Verkehrsrechtsanwalt vornehmen lassen.
Die ES Autovermietung Berlin bieten Ihnen Mobilität.
Der Anwalt sorgt für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Der von Ihnen eingeschaltete Sachverständige ermittelt die Schadenshöhe.
Das alles nur für Sie und nicht für die Versicherung, diese will nur eines billig wegkommen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Hinweise keine Rechtsberatung darstellen. Nur ein Anwalt darf und kann Sie ausführlich beraten.
Mietwagenkosten rechnen wir nach unserem Standardtarif ab, wir verechnen keinen Unfallersatzwagentarif.
Unser Mietwagen Tarif orientiert sich an der Schwacke Liste Normaltarif.
Wenn Sie noch Fragen haben, ein Anruf genügt und wir helfen Ihnen gerne weiter.
ES Autovermietung GmbH, Mühlenstraße 66, 13187 Berlin Pankow.
HRB-Nr:105581 B / AG Berlin-Charlottenburg
Sitz der Gesellschaft: Berlin / USt-IdNr:DE251753231
Geschäftsführer: Dieter Jahn / Tomasz Metzler
Fax: (030) 4851095, Tel: (030) 9900111, Email: esautovermietung@gmx.de
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