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Kontakt - Impressum:

ES Autovermietung GmbH

Mühlenstraße 66

13187 Berlin

Tel.: 030 9900111

Fax: 030 4851095

Email:
esautovermietung@gmx.de

HRB-Nr:105581 B

AG Charlottenburg.

Sitz der Gesellschaft: Berlin.

Umsatzsteuer IdNr:
DE251753231.

Geschäftsführer:

Dieter Jahn

Tomasz Metzler

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ES Autovermietung Berlin - Unfallersatzwagen in Berlin - Urteile:

Interessante Urteile für den Auto Fahrer zum Thema Verkehrsunfall und Schadenregulierung nach Unfall.

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Abrechnungsverhalten von Versicherungen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und die fachliche Beratung durch einen Rechtsanwalt auf keinen Fall ersetzen sollen und auch nicht ersetzen können. Wir geben lediglich Urteile die öffentlich ergangen sind wieder. Alle Infos haben lediglich informativen Charakter und stellen keine Rechtsauskunft oder Rechtsberatung dar. Nur Rechtsanwälte oder andere Angehörige der Rechtspflegeorgane sind gemäß geltendem Recht befugt Rechtsberatung zu geben. Wenden Sie sich daher in Fragen zur Schadensregulierung unbedingt an einen Verkehrsrechtsanwalt, dieser hilft Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie selbst ein Urteil erstritten haben, so können Sie dies uns gerne via Email senden. Wir werden es dann dem Verband VMADe.V. zur Verfügung stellen, damit es veröffentlicht werden kann.

Ihr Ansprechpartner in Sachen Urteile: Hr. Metzler - Tel.: 030 322 98 508 - Email: Thema Unfallersatzwagen. Sollten Sie einen Fehler oder eine Falschinformation feststellen, so kontaktieren Sie uns via Email, wir werden die Angelegenheit sofort prüfen und gegebenenfalls richtig stellen.

Diese Seite wird im Hinblick auf neue Urteile nicht mehr gepflegt. Folgen Sie dem Link zu captain-huk.de. Dort finden Sie stets neue und aktuelle Urteile.

" Unfallopfer "verschenken Jahr für Jahr Milliarden" an berechtigten Ansprüchen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder auf schlechten Rat hören oder der "schnellen Regulierungshilfe des Versicherers" vertrauen. Durch die Einschaltung eines Anwaltes erhalten Sie mehr Chancengleichheit und Sie können sich besser gegen die Unfall-Profis (die ausnahmslos bei den Versicherungen arbeiten) durchsetzen. Warum wollen Sie sich mit diesen Profis einer Versicherung einlassen, wofür Sie keine Entschädigung bekommen! Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu regulieren. Das ist meist sehr mühsam und vor allem auch risikoreich, während Sie der Rechtsanwalt bei klarer Haftung oder mit einer Rechtschutzversicherung nichts kostet! Lassen Sie daher Ihren Schaden nur durch einen Verkehrsanwalt regulieren lassen.

NUR ein ANWALT kann Sie umfassend beraten und für Sie die Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Urteilsliste Mietwagenkosten - Fraunhofer wird nicht anerkannt -

Link zum download der Urteilsliste:

weiterer Link zu Mietwagenurteilen Mietwagen Unfallersatzwagen Urteile

Weitere Infos zum Thema Unfallersatzwagen beim Verband deutscher Autovermieter e.V. vmadev.de

Haftpflicht - Unfall - Kasko

Nur ein gut informiertes Unfallopfer kann sich gegen die Machenschaften der Versicherungswirtschaft bei der Schadensregulierung wehren. Denn eines sollte jedem Unfallbeteiligtem klar sein: " nur ein dummer Geschädigter ist ein guter Geschädigter" für die Schadens regulierende Versicherung.

Es gibt Versicherungen die in Ihren Erstschreiben an den Anspruchsteller mitteilen, dass Sie Kosten für einen Mietwagen nur nach einem bestimmten Preis bezahlen und bieten gleichzeitig noch eine Vermittlung an. Dieses Verhalten ist nicht mit unserem deutschen Recht vereinbar und verstößt auch gegen geltendes Recht ( Rechtsberatungsgesetz ) so jedenfalls hat es das LG Nürnberg im Verfahren 8 S 1649/05 gesehen. Sie sollten sich nicht von der Versicherung einschüchtern lassen. Sie sollten auch nicht auf einen von Ihnen frei gewählten Gutachter verzichten, ohne ein neutrales Gutachten, ist eine Beweispflicht schwer wenn nicht gar unmöglich. Sollten auch Sie einen solchen Brief im Schadensfall erhalten, dann ist es jetzt höchste Zeit einen Anwalt mit der Regulierung zu beauftragen. Finger weg von der Regulierungshilfe des Versicherers,  er verfolgt nur seine eigenen wirtschaftlichen Interessen, niemals aber die Interessen des Autobesitzer! Sie als Anspruchsteller bestimmen ganz allein wie der Schaden abgestellt wird, der Haftpflichtversicherer hat kein Weisungsrecht!! Nehmen Sie zur Schadensregulierung immer einen Anwalt!!

Schadensmanagement - Fahrzeugreparatur:
Viele Versicherungen bieten schön umschrieben an, welchen Service sie Ihm in einem Haftpflichtschadenfall durch Direktvermittlung anbieten. So wird in diesen Schreiben auch vollmundig erklärt, dass eine 2 Jahres Garantie auf die Reparatur gegeben wird und selbstverständlich wird auch in die Garantie des Herstellers eingetreten. Die Versicherung vermittelt direkt in eine "Schrauberbude" was keine Marken-Vertragswerkstätten der Hersteller sind. Nun kann sich jeder vorstellen, dass der Leistungsträger ja nicht ohne Grund in "seine Werkstatt" lenken will. Der Grund ist ganz einfach, es wurden schlicht "Dumpingpreise" vereinbart und nur darum geht, möglichst billig wegzukommen. Wie und mit was repariert wird, kann man doch gar nicht erkennen, man müsste ja sonst bei der gesamten Reparatur anwesend sein. Ein vollmundiges Garantieversprechen kann jeder abgeben, der dieses nicht erbringen muss und vor allem greift diese Garantie nur, solange es diese "Schrauberbude" auch gibt. Jeder sollte genau ?erdenken, ob er ein solches Angebot annimmt, denn mit Dumpingpreisen kann eine Werkstatt auf Dauer einfach nicht überleben und so kann es kommen, dass bei Garantieeintritt, eben diese Werkstatt nicht mehr am Markt ist und wer hat dann das Nachsehen? Diese Frage beantwortet sich von selbst. Man muss diese Erstbriefe genau lesen, darin wird NICHT angeboten, dass eine Garantie abgegeben wird, sondern NUR die ausführende Werkstatt. Wenn diese aber Pleite ist, dann ist es vorbei mit einem Garantieanspruch, so einfach ist das nun mal und bei einem Auto mit noch vorhandener Werksgarantie ist der Hersteller ebenfalls von der Garantieleistung befreit, weil man eben NICHT in der Markenfachwerkstatt den Schaden hat reparieren lassen, wie es die Garantiebedingungen des Herstellers vorschreiben. Hier gewinnt nur einer, die Versicherung, denn er hat sich Geld gespart.

Darum Augen auf, wenn man sich auf ein solches Angebot einlässt. Am Besten und am sichersten ist es, zu aller erst einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen und sein Auto in der Markenfachwerkstatt reparieren lassen. Lesen Sie hierzu die Tipps von Verkehrsanwälte.de

Mehr zum Thema Schadensmanagement unter: Captain-Huk.de

Es gibt Erstschreiben in denen folgender Wortlaut steht:

"Wir können Ihnen ein Mietfahrzeug zu einem Tagespreis von netto 50,00 EUR (Betrag kann auch anders lauten) vermitteln inkl. aller Kilometer und Haftungsbefreiung. Im Bedarfsfall rufen Sie uns bitte an."

Ein derartiges Angebot müssen Sie nicht annehmen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth.
In seinem Urteil 8 S 1649/05 vom 08.03.2006 führt das Gericht aus:

"Ein Mitverschuldungsvorwurf kann dem Kläger dann nicht gemacht werden, wenn das ihm unterbreitete Angebot nicht annahmefähig war. Das Angebot der Beklagten verstößt gegen ? 134 BGB i.V.m. § 1 RBerG" (RBerG = Rechtsberatungsgesetz).

Gemäß telefonischer Auskunft des LG Nürnberg-Fürth wurde die Revision nicht zugelassen und damit ist das Urteil in Rechtskraft erwachsen ( Telfonische Auskunft der Geschäftsstelle v. 21.03.06)

Reparaturkostenersatz bei fiktiver Abrechnung - Stundenverrechnungssätze der Fachwerkstatt sind maßgeblich!

Es gibt mittlerweile auch Versicherungen, die frech in Ihrem Abrechnungsschreiben behaupten:"Die Reparaturkosten konnten wir nicht in voller Höhe übernehmen. Der Anspruchsteller muss auch nach der Auffassung des Bundesgerichtshof (Bundesgerichtshof vom 29.04.03 - VI ZR 398/02) eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit nutzen, wenn sie im mühelos zugänglich ist. Wie Sie dem Prüfbericht entnehmen können, kann die Reparatur z. B. von den dort genannten Firmen zu dem abgerechneten Betrag durchgeführt werden."

Genau das Gegenteil besagt dieses Urteil des Bundesgerichtshof - Aber Frechheit siegt bekanntlich.


Darum gilt wie auch bei allen anderen Schadensersatzforderungen, unbedingt Rechtsanwalt einschalten und dies von Anfang an!

REPARATURKOSTEN: zur 6 Monats Frist bei Totalschaden:
Hierzu ein Auszug aus dem Urteil des AG - Hersbruck Urteil vom 07.12.2007 Az. 4 C 1141/07

Seite 5 des Urteils
"Es überrascht das Gericht durchaus, dass die Beklagte zu 2 ( ein Versicherungsunternehmen) die ihr anvertrauten Prämien ihrer Kunden für derartig sinnlose Rechtsstreitigkeiten verwendet und dann regelmäßig über den ach so schlimmen Kostendruck in der Kfz Versicherungsbranche jammert."

Aktives Schadenmanagement & Rechtsberatungsgesetz, abgedruckt in Zfs 2006, 3

hier noch ein interessanter Link zum Thema Schadensmanagement

Mietpreisvorgabe der Versicherung ist unwirksam! RA Frese, Verkehrsrecht.

Haftpflich Unfall Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft bei der Unfallschadenregulierung

(Sehr interessant der oben genannte Link, auch für Verkehrsrechtsanwälte, die Seite unterhält auch eine Urteilssammlung)

Internet Service der Anwaltskanzlei Korte, Reckels & Ruhwinkel mit der Webakte 24h.
RA Reckels ist ein erfahrener Verkehrsrecht Anwalt. Sehen Sie sich in Ruhe diese Webakte einmal an. Hier der Link

Werkstätten sind ebenfalls vom Schadensmanagement betroffen

Dr. Reinhardt Gilmour Rechtsanwalt Limp, Dr. Reinhardt-Gilmour
Rechtsanwältin in Sachen Unfallregulierung

ARGE Verkehrsrecht - hier finden Sie Verkehrsrecht Anwälte und Infos

hier noch ein interessanter Link zum Thema Schadensmanagement